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   VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96   

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VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96 (https://dejure.org/1997,3512)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.02.1997 - 5 S 3357/96 (https://dejure.org/1997,3512)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Februar 1997 - 5 S 3357/96 (https://dejure.org/1997,3512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Seniorenpflegeheim im Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Altenpflegeheims in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet; Kriterien für die rechtliche Einordnung und die Abgrenzung einer Anlage für soziale bzw. gesundheitliche Zwecke von einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 3 Abs. 4 § 8 Abs. 3 Nr. 2 § 15 Abs. 1
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Seniorenpflegeheims im Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 131 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96
    § 3 Abs. 4 BauNVO 1990, der vorsieht, daß zu den Wohngebäuden auch solche Gebäude gehören, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen, kann den Inhalt eines unter der Geltung der BauNVO 1977 zustande gekommenen Bebauungsplans nicht ändern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1996 - 4 B 302/95 -, NVwZ 1996, 893).

    Vielmehr sind die Kriterien, nach denen zu beurteilen ist, ob es sich um eine Wohnnutzung im Sinne der BauNVO 1977 handelt: eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1996 - 4 B 302/95 - a.a.O. für die insoweit inhaltsgleiche BauNVO 1968).

  • OVG Bremen, 24.11.1993 - 1 B 133/93

    Asylbewerber ; Gewerbegebiet; Übergangswohnheim

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96
    Geht man davon aus, daß der Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1977 von vornherein nur auf solche Anlagen beschränkt ist, die ihren "angemessenen Standort" in einem Gewerbegebiet finden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.11.1988 - 11 A 56/86 -, BauR 1989, 581, 583; offengelassen v. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.08.1991 - 5 S 1990/91 -, NVwZ 1992, 591, 592; gegen eine einengende Auslegung OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1993 - 1 B 133/93 -, BRS 55 Nr. 62), die also bereits bei abstrakt- typisierender Betrachtung "gebietstypisch" sind, dann wäre die der Beigeladenen im Wege der Ausnahme erteilte Baugenehmigung wohl objektiv- rechtlich rechtswidrig, da ein Seniorenpflegeheim wegen seiner generellen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit für ein Gewerbegebiet nicht gebietstypisch ist.

    Geht man hingegen - wozu der Senat neigt - davon aus, daß sich dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1977 eine solche Einschränkung nicht entnehmen läßt, daß vielmehr § 15 BauNVO eine ausreichende einzelfallbezogene Steuerung erlaubt, um im konkreten Fall städtebauliche Spannungen auszugleichen, insbesondere eine Beeinträchtigung der gewerblichen Betätigung durch immissionsschutzrechtliche Abwehransprüche des Betreibers des Pflegeheims zu verhindern (so OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1993 - 1 B 133/93 - a.a.O.), dann könnten die Antragsteller sich nur auf eine Verletzung ihrer Rechte berufen, wenn sich das Vorhaben der Beigeladenen ihnen gegenüber als rücksichtslos erwiese.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1995 - 3 S 3153/94

    Zulässigkeit "nicht störender" Gewerbebetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96
    Im übrigen hat die Antragsgegnerin berücksichtigt, daß das der Ausnahme wesenseigene Regel- Ausnahme-Verhältnis (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.01.1995, VBlBW 1996, 24) gewahrt bleibt und sich durch die Zulassung des Seniorenpflegeheims an der gewerblichen Prägung des Gebiets nichts ändern wird.
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96
    Die Antragsteller könnten sich in diesem Fall wegen des nachbarschützenden Charakters der Baugebietsfestsetzung auf die objektiv- rechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens berufen; sie wären nicht lediglich auf die Schutzwirkungen des Rücksichtnahmegebots in seiner ausnahmsweise drittschützenden Ausprägung beschränkt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.04.1996 - 4 B 51.96 -, ZfBR 1997, 51, 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 415/91

    Baugenehmigungsverfahren: Vertretung des Bauherrn durch Bevollmächtigten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96
    Da die Firma M. GmbH und Co. KG im Laufe des Verwaltungsverfahrens als Vertreterin der Antragsteller aufgetreten ist - was nach § 14 Abs. 1 S. 1 LVwVfG grundsätzlich zulässig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.09.1992 - 5 S 415/91 -, VBlBW 1993, 60) -, konnte die Antragsgegnerin die Baugenehmigung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 LVwZG, § 41 Abs. 1 S. 2 LVwVfG an die Vertreterin der Antragsteller zustellen, obwohl zu diesem Zeitpunkt eine schriftliche Vollmacht der Antragsteller nicht vorgelegen hat.
  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96
    Hieraus ergibt sich, daß eine Behörde einen Bevollmächtigten, solange sie ihn nicht erfolglos zum schriftlichen Nachweis seiner Vollmacht aufgefordert hat, im Verwaltungsverfahren als bevollmächtigt behandeln muß (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, NVwZ-RR 1993, 432, 433).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1995 - 8 S 1806/94

    Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Unbeachtlichkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (NK-Beschl. v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BWGZ 1995, 217; NK-Urt. v. 24.09.1996 - 3 S 213/94) genügt die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluß enthaltenden Gemeinderatsprotokolls durch den Bürgermeister für die ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans, sofern in dem Beschluß die Bestandteile des Plans in einer Weise bezeichnet sind, daß Zweifel an der Identität des Plans nicht bestehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1991 - 5 S 1990/91

    Unzulässige Baugenehmigung für Aussiedlerwohnheim im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96
    Geht man davon aus, daß der Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1977 von vornherein nur auf solche Anlagen beschränkt ist, die ihren "angemessenen Standort" in einem Gewerbegebiet finden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.11.1988 - 11 A 56/86 -, BauR 1989, 581, 583; offengelassen v. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.08.1991 - 5 S 1990/91 -, NVwZ 1992, 591, 592; gegen eine einengende Auslegung OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1993 - 1 B 133/93 -, BRS 55 Nr. 62), die also bereits bei abstrakt- typisierender Betrachtung "gebietstypisch" sind, dann wäre die der Beigeladenen im Wege der Ausnahme erteilte Baugenehmigung wohl objektiv- rechtlich rechtswidrig, da ein Seniorenpflegeheim wegen seiner generellen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit für ein Gewerbegebiet nicht gebietstypisch ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1988 - 11 A 56/86

    Gewerbegebiet; Asylbewerber; Übergangsheim

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96
    Geht man davon aus, daß der Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1977 von vornherein nur auf solche Anlagen beschränkt ist, die ihren "angemessenen Standort" in einem Gewerbegebiet finden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.11.1988 - 11 A 56/86 -, BauR 1989, 581, 583; offengelassen v. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.08.1991 - 5 S 1990/91 -, NVwZ 1992, 591, 592; gegen eine einengende Auslegung OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1993 - 1 B 133/93 -, BRS 55 Nr. 62), die also bereits bei abstrakt- typisierender Betrachtung "gebietstypisch" sind, dann wäre die der Beigeladenen im Wege der Ausnahme erteilte Baugenehmigung wohl objektiv- rechtlich rechtswidrig, da ein Seniorenpflegeheim wegen seiner generellen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit für ein Gewerbegebiet nicht gebietstypisch ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94

    Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Änderungen des Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (NK-Beschl. v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BWGZ 1995, 217; NK-Urt. v. 24.09.1996 - 3 S 213/94) genügt die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluß enthaltenden Gemeinderatsprotokolls durch den Bürgermeister für die ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans, sofern in dem Beschluß die Bestandteile des Plans in einer Weise bezeichnet sind, daß Zweifel an der Identität des Plans nicht bestehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 1253/91

    Verwaltungsgebühren: Zur Bedeutung des Pachtzinses bei der Erhebung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 1093/00

    Seniorenpflegeheim in Gewerbegebiet

    Dem Aussetzungsbegehren der Kläger gab das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 14.11.1996 - 3 K 3831/96 - statt; auf die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen änderte der Senat mit Beschluss vom 03.02.1997 - 5 S 3357/96 - diese Entscheidung und lehnte die Aussetzungsanträge auf Grund einer nicht an den Erfolgsaussichten der Widersprüche der Kläger orientierten Interessenabwägung ab.

    Dass die Kläger gegen die Baugenehmigung vom 26.03.1996 mit Schreiben der sie vertretenden Firma M. vom 24.04.1996 fristgerecht und wirksam Widerspruch eingelegt haben, hat der Senat bereits in dem im Eilverfahren ergangenen Beschluss vom 03.02.1997 - 5 S 3357/96 - BRS 59, 237 dargelegt; hierauf wird verwiesen, zumal die Beklagte und die Beigeladene diese Problematik im Hauptsacheverfahren nicht mehr neu und/oder in Auseinandersetzung mit dem Senatsbeschluss vom 03.02.1997 aufgegriffen haben.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 823/97

    Zulässigkeit einer bedingten unselbständigen Anschlußberufung; Ausfertigung eines

    Der Senat hat bereits in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschl. v. 03.02.1997 - 5 S 3357/96 -, BRS 59, 237; Beschl. v. 16.05.1997 - 5 S 905/97 - ohne Leitsatz) angedeutet und in einem Hauptsacheverfahren über die Ausfertigung von Bebauungsplänen nach der Württembergischen Bauordnung (Urt. v. 10.04.1997 - 5 S 1564/95 -, ESVGH Bd. 47, 195 = NVwZ-RR 1998, 545) zu erkennen gegeben, daß er diese Rechtsauffassung für zutreffend hält.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 5 S 985/97

    Keine Auswirkungen eines Abänderungsantrages nach VwGO § 80 Abs 7 S 2 auf einen

    Zur Frage der Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans hat das Verwaltungsgericht zutreffend auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg verwiesen, wonach ein ausgefertigtes, d.h. vom zuständigen Organ der Gemeinde unterschriebenes Gemeinderatsprotokoll mit dem Satzungsbeschluß, in dem die Satzungsbestandteile eindeutig bezeichnet sind, zugleich eine hinreichende Ausfertigung des Bebauungsplan sein kann (VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 24.09.1996 - 3 S 213/94; NK-Beschl. v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, NuR 1996, 471; Beschluß des Senats v. 03.02.1997 - 5 S 3357/96).
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